DATENSICHERUNG & COMPLIANCE

E-Mail-Archivierung: rechtskonform statt riskant.

Geschäftliche E-Mails unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, je nach Inhalt über viele Jahre. Wir archivieren Ihren E-Mail-Verkehr automatisch, unveränderbar und durchsuchbar, damit Betriebsprüfung und Rechtsstreit ihren Schrecken verlieren.

DIE AUSGANGSLAGE

Warum das Postfach kein Archiv ist

Gesetzliche Pflicht

Steuerlich und handelsrechtlich relevante E-Mails müssen je nach Dokumentart mehrere Jahre aufbewahrt werden, vollständig und unveränderbar. Ein normales Postfach erfüllt das nicht.

Gelöscht ist gelöscht

Mitarbeiter räumen Postfächer auf, Konten werden beim Austritt gelöscht, und mit ihnen geschäftsrelevante Korrespondenz.

Nichts wiederfindbar

Im Streitfall die eine entscheidende Mail von vor sechs Jahren zu suchen, wird ohne Archiv schnell teuer oder aussichtslos.

LEISTUNGSUMFANG

So setzen wir Archivierung um

Vollautomatische Ablage

Jede E-Mail wird beim Ein- und Ausgang archiviert, ohne Zutun der Mitarbeiter und ohne Lücken.

Unveränderbar gespeichert

Archivierte Mails können nachträglich weder bearbeitet noch unbemerkt gelöscht werden.

Volltextsuche

Sekundenschnelle Suche über Jahre an Korrespondenz, inklusive Anhängen wie PDFs.

Berechtigungskonzept

Mitarbeiter sehen ihr eigenes Archiv; erweiterte Zugriffe nur nach definiertem Verfahren.

Prüfungssicher dokumentiert

Verfahren und Zugriffe sind nachvollziehbar, eine wichtige Grundlage für die Verfahrensdokumentation nach GoBD.

Import von Altbeständen

Bestehende Postfächer und PST-Dateien übernehmen wir auf Wunsch in das Archiv.

UNSER ANSATZ

Automatisch archiviert, jederzeit auffindbar

Wir richten eine Archivierungslösung ein, die jede ein- und ausgehende E-Mail automatisch beim Versand bzw. Empfang kopiert und unveränderbar ablegt, bevor jemand etwas löschen oder bearbeiten kann. Das Archiv wird in Rechenzentren in Deutschland betrieben und ist auf die Anforderungen der GoBD ausgelegt.

Im Alltag merken Ihre Mitarbeiter davon nichts, profitieren aber direkt: Über eine Volltextsuche findet jeder Berechtigte in Sekunden auch Jahre alte Korrespondenz, mit Anhängen. Und bei einer Betriebsprüfung können Sie den geforderten Zugriff nachweisbar und gezielt bereitstellen, ohne Postfächer zu durchwühlen.

01

Automatische, unveränderbare Archivierung jeder geschäftlichen E-Mail

02

Volltextsuche über das gesamte Archiv inklusive Anhängen

03

Betrieb in deutschen Rechenzentren, ausgelegt auf GoBD

04

Klare Berechtigungen: wer darf was durchsuchen

DER UNTERSCHIED

Der Unterschied bei der Prüfung.

Postfach als Ablage

  • Mitarbeiter löschen, niemand merkt es
  • Suche quält sich durch alte PST-Dateien
  • Beim Austritt verschwinden Postfächer
  • Die Betriebsprüfung wird zur Suchaktion

Echtes Archiv

  • Jede Mail unveränderbar gesichert
  • Volltextsuche in Sekunden, samt Anhängen
  • Historie bleibt beim Personalwechsel
  • Prüferzugriff gezielt und dokumentiert

GUT ZU WISSEN

Hintergrundwissen zur E-Mail-Archivierung.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten

Je nach Dokumentart gelten unterschiedliche Fristen: Handels- und Geschäftsbriefe in der Regel sechs Jahre, Buchungsbelege acht Jahre (nach der jüngsten Verkürzung von zehn), Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre. Da E-Mails all diese Rollen einnehmen können, archiviert die Praxis den gesamten geschäftlichen Verkehr. Verbindlich beurteilt die Fristen Ihr Steuerberater.

Was revisionssicher wirklich bedeutet

Revisionssicher heißt: vollständig, unveränderbar, nachvollziehbar und jederzeit verfügbar. Eine E-Mail darf nach der Archivierung weder bearbeitet noch spurlos gelöscht werden können, und das Verfahren selbst muss dokumentiert sein. Ein PST-Export auf dem Dateiserver erfüllt davon keinen einzigen Punkt.

Archivierung und DSGVO passen zusammen

Aufbewahrungspflicht und Löschpflicht wirken auf den ersten Blick wie ein Widerspruch, sind aber geregelt: Solange eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist läuft, geht sie vor; danach greifen Löschkonzepte. Wichtig sind klare Berechtigungen und ein definiertes Verfahren für den Zugriff, genau das bringt eine professionelle Archivlösung mit.

FAQ

Häufige Fragen zu E-Mail-Archivierung.

Sind wir wirklich verpflichtet, E-Mails zu archivieren?+

Sobald E-Mails steuerlich oder handelsrechtlich relevante Inhalte haben, etwa Rechnungen, Aufträge oder Vertragskorrespondenz, gelten gesetzliche Aufbewahrungspflichten von mehreren Jahren. Da sich kaum verlässlich trennen lässt, welche Mail relevant ist, hat sich die automatische Archivierung des gesamten geschäftlichen Verkehrs etabliert. Im Zweifel beraten Steuerberater zur konkreten Pflichtenlage; die Technik dafür liefern wir.

Was ist der Unterschied zwischen Backup und Archivierung?+

Ein Backup schützt vor Datenverlust und wird regelmäßig überschrieben. Ein Archiv erfüllt Aufbewahrungspflichten: Es hält jede E-Mail unveränderbar über die gesamte Frist vor und macht sie durchsuchbar. Für eine saubere IT braucht es beides, und beides bekommen Sie bei uns aus einer Hand.

Dürfen wir auch private E-Mails der Mitarbeiter archivieren?+

Hier ist Vorsicht geboten: Wenn private Nutzung des Firmenpostfachs erlaubt ist, entstehen rechtliche Hürden. Üblich ist, die private Nutzung per Richtlinie zu regeln. Wir weisen bei der Einführung auf diese Punkte hin; die rechtliche Ausgestaltung gehört in die Hand Ihres Anwalts.

Funktioniert das mit Microsoft 365?+

Ja, die Archivierung fügt sich nahtlos in Microsoft 365 ein und archiviert unabhängig davon, von welchem Gerät aus gesendet wird. Auch beim späteren Wechsel von Postfächern bleibt das Archiv vollständig.

Gilt die Archivierungspflicht auch für kleine Unternehmen?+

Ja. Die Pflichten knüpfen an die Inhalte an, nicht an die Unternehmensgröße: Auch der Ein-Personen-Betrieb muss steuerlich relevante E-Mails aufbewahren. Gerade kleine Unternehmen profitieren von der automatischen Lösung, weil niemand Zeit hat, Mails von Hand zu sortieren.

Können Mitarbeiter archivierte E-Mails löschen oder verändern?+

Nein, genau das verhindert die Archivierung: Jede Mail wird beim Ein- und Ausgang unveränderbar abgelegt, bevor jemand eingreifen kann. Im eigenen Postfach darf weiter aufgeräumt werden, das Archiv bleibt davon unberührt und vollständig.

Was passiert mit dem Archiv, wenn wir den Anbieter wechseln wollen?+

Archivierte Bestände lassen sich in Standardformaten exportieren und in andere Systeme übernehmen. Sie binden sich also nicht auf Gedeih und Verderb. Wichtig ist nur, die Aufbewahrungskette beim Wechsel lückenlos zu halten, das planen wir mit.

Mehr Antworten finden Sie in den häufigen Fragen und im Cybersecurity-Lexikon.

SO STARTEN WIR

Der Weg zu uns ist kurz.

1

Kostenloses Erstgespräch

30 Minuten am Telefon oder bei Ihnen: Wir hören zu und sagen ehrlich, ob und wie wir helfen können.

2

Konzept & Angebot

Sie erhalten eine klare Empfehlung mit planbaren Kosten, verständlich begründet statt seitenlang.

3

Umsetzung & Betreuung

Wir richten ein, übernehmen den Betrieb und bleiben Ihr fester Ansprechpartner.

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2021gegründet
1fester Ansprechpartner
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