E-Rechnung: Was die Pflicht für kleine Unternehmen wirklich bedeutet
Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen in Deutschland Pflicht, zunächst beim Empfang. Viele kleine Betriebe haben das Thema als Buchhaltungsdetail abgetan und merken jetzt: Es betrifft Postfächer, Archivierung und Prozesse, also die IT.
Wer muss was, und ab wann
Die Regeln aus dem Wachstumschancengesetz, vereinfacht zusammengefasst:
- Seit 1. Januar 2025: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Eine Zustimmung des Empfängers ist nicht mehr nötig, der Absender darf einfach elektronisch stellen.
- Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen auch versenden.
- Ab 1. Januar 2028: Die Versandpflicht gilt für alle Unternehmen im B2B-Geschäft.
Es gibt Ausnahmen, etwa für Kleinbeträge bis 250 Euro und steuerfreie Leistungen. Die verbindliche Einordnung für Ihren Betrieb gehört zu Ihrem Steuerberater; wir kümmern uns um die technische Seite.
Ein PDF ist keine E-Rechnung
Der häufigste Irrtum: "Wir schicken doch schon PDFs." Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, den Software automatisch verarbeiten kann. In Deutschland sind vor allem zwei Formate verbreitet:
- XRechnung: ein reiner Datensatz ohne Ansichtsdatei, Standard vor allem bei öffentlichen Auftraggebern.
- ZUGFeRD: ein Hybrid, der ein normales PDF mit den strukturierten Daten kombiniert. Für Menschen lesbar, für Software verarbeitbar, und deshalb im Mittelstand beliebt.
Ein einfaches PDF ohne strukturierte Daten erfüllt die Pflicht nicht.
Was das für Ihre IT bedeutet
Drei Punkte entscheiden, ob die E-Rechnung bei Ihnen sauber läuft:
1. Der Empfangsweg. Es braucht eine verlässliche Adresse, an der E-Rechnungen ankommen, typischerweise ein zentrales Postfach wie [email protected], als geteiltes Postfach statt an eine einzelne Person gebunden. So geht keine Rechnung im Urlaub unter.
2. Die Archivierung. E-Rechnungen sind steuerlich relevante Dokumente und müssen im Originalformat revisionssicher aufbewahrt werden, das strukturierte Format eingeschlossen. Ein Ordner auf dem Desktop genügt dafür nicht. Eine revisionssichere E-Mail-Archivierung deckt den E-Mail-Empfangsweg sauber ab.
3. Die Software. Ihr Rechnungsprogramm sollte E-Rechnungen lesen und, spätestens mit Blick auf 2027/2028, auch erstellen können. Die meisten aktuellen Programme beherrschen das; bei älteren Lösungen lohnt der Blick jetzt, nicht erst zum Stichtag.
Pragmatisch umsetzen statt aufschieben
Die gute Nachricht: Für die meisten kleinen Unternehmen ist die Umstellung kein Großprojekt, sondern eine Frage von sauber eingerichteten Bausteinen, die ohnehin zur ordentlichen IT gehören: ein geregeltes Rechnungspostfach, eine GoBD-konforme Archivierung und aktuelle Software. Wir richten diese Bausteine ein und sorgen dafür, dass sie zusammenspielen, damit die nächste Betriebsprüfung die E-Rechnung als Pluspunkt sieht, nicht als Baustelle.
Unsicher, wo Ihr Betrieb steht? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir es gemeinsam.

Alexander Häffner
Geschäftsführer der High5Manufaktur GmbH und zertifizierter KI-Manager (IHK). Betreut seit 2021 kleine und mittlere Unternehmen bei Microsoft 365, IT-Sicherheit und Digitalisierung.