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E-Mail-Archivierung GoBD-konform: Welche Pflichten Unternehmen haben

Von Alexander HäffnerVeröffentlicht am Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt.

Viele Unternehmen gehen davon aus, dass ihre E-Mails ja „im Postfach gespeichert" und damit aufbewahrt seien. Aus Sicht der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten reicht das jedoch nicht. Geschäftlich relevante E-Mails unterliegen den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Buchführung (GoBD) und müssen revisionssicher archiviert werden, also unveränderbar, vollständig und über viele Jahre auffindbar. Wir erklären, was das konkret bedeutet.

Was verlangen die GoBD?

Die GoBD sind Verwaltungsvorgaben des Finanzministeriums zur Aufbewahrung steuerlich und handelsrechtlich relevanter Unterlagen, auch in elektronischer Form. Für E-Mails heißt das im Kern:

  • Unveränderbarkeit: Eine archivierte E-Mail darf nachträglich nicht mehr verändert oder gelöscht werden können.
  • Vollständigkeit: Alle aufbewahrungspflichtigen E-Mails müssen erfasst sein, lückenlos.
  • Nachvollziehbarkeit: Es muss nachvollziehbar sein, was wann archiviert wurde.
  • Verfügbarkeit: Die E-Mails müssen über die gesamte Aufbewahrungsfrist lesbar und auffindbar bleiben, je nach Inhalt sind das mehrere Jahre.

Wichtig: Aufbewahrungspflichtig ist eine E-Mail dann, wenn sie geschäftlich relevant ist, etwa eine Rechnung, ein Vertrag oder geschäftliche Korrespondenz mit Buchungsbezug. Eine reine Terminabsprache fällt in der Regel nicht darunter.

Für Rechnungen kommt seit 2025 die E-Rechnungspflicht dazu.

Wie Sie die Pflicht erfüllen

Ein normales Postfach erfüllt diese Anforderungen nicht, weil sich E-Mails darin verändern und löschen lassen. Wie ein Archiv aussieht, das sie erfüllt, mit Fristen, Verfahrensdokumentation und Einrichtung, steht auf der Hauptseite zur GoBD-konformen E-Mail-Archivierung. Was Exchange Online technisch mitbringt und wo die Lücken bleiben, vergleicht der Beitrag E-Mail-Archivierung in Microsoft 365.

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Datenschutz mitdenken

Bei der E-Mail-Archivierung treffen Aufbewahrungspflicht und Datenschutz aufeinander. Archiviert werden müssen geschäftlich relevante Mails, gleichzeitig dürfen rein private Nachrichten nicht ungefragt mitarchiviert werden. Deshalb sollte die private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Kontos klar geregelt sein, idealerweise schriftlich. So lässt sich die Archivierung sauber und rechtssicher gestalten.

Wer schnell wissen will, wo das eigene Unternehmen steht, geht die 10-Minuten-Checkliste zur E-Mail-Archivierung durch.

Häufige Fragen

Muss ich wirklich jede E-Mail archivieren?

Aufbewahrungspflichtig sind geschäftlich relevante E-Mails, insbesondere solche mit steuer- oder handelsrechtlichem Bezug. Rein private oder belanglose Nachrichten fallen nicht darunter. Eine saubere Regelung der privaten Nutzung hilft, hier sauber zu trennen.

Wie lange müssen E-Mails aufbewahrt werden?

Das richtet sich nach dem Inhalt: Handels- und Geschäftsbriefe sechs Jahre, Buchungsbelege und Rechnungen acht, Bücher und Jahresabschlüsse zehn. Die Fristen mit ihren Rechtsgrundlagen stehen auf der Seite zur GoBD-konformen E-Mail-Archivierung.

So unterstützt Sie die High5Manufaktur GmbH

Die High5Manufaktur GmbH richtet für kleine und mittlere Unternehmen eine GoBD-konforme E-Mail-Archivierung ein, die eingehende und ausgehende Nachrichten automatisch und unveränderbar erfasst, mit passendem Serverstandort und Datenschutzniveau. Auf Wunsch unterstützen wir auch bei der zugehörigen Dokumentation. Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, wie Ihre E-Mails heute aufbewahrt werden. Mehr zu unseren Leistungen zur GoBD-konformen E-Mail-Archivierung finden Sie auf der jeweiligen Seite. Bitte beachten Sie: Dies ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Was wir speziell für Kanzleien und Buchhaltungsbüros tun, steht auf der Seite IT für Steuerberater.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Was im Einzelfall für Ihr Unternehmen gilt, klären Sie am besten mit Ihrer Steuer- oder Rechtsberatung.

Mehr zum Thema: Alle Artikel und die wichtigsten Fragen stehen im Ratgeber Postfächer und Outlook.

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Alexander Häffner

Alexander Häffner

Geschäftsführer der High5Manufaktur GmbH. Betreut seit 2021 kleine und mittlere Unternehmen bei Microsoft 365, IT-Sicherheit und Digitalisierung.

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