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Gerät vom Netz trennen
NICHT HERUNTERFAHRENNetzwerkkabel ziehen, WLAN aus, damit sich nichts weiter ausbreitet. Das Gerät bleibt aber eingeschaltet: Im Arbeitsspeicher stehen Spuren, die für die spätere Analyse gebraucht werden.
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Wer wird informiert
NAMEN UND NUMMERNGeschäftsführung, IT-Dienstleister, betroffene Fachbereiche, bei Bedarf Versicherung und Polizei. Die Liste steht auf Papier, nicht in dem Postfach, auf das gerade niemand zugreifen kann.
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Backups prüfen
ERST PRÜFEN, DANN HANDELNWelche Sicherung ist die letzte nachweislich saubere, und ist sie vom betroffenen Netz getrennt? Diese Frage wird vor dem ersten Wiederherstellungsversuch beantwortet, nicht danach.
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Meldepflichten prüfen
72 STUNDENSind personenbezogene Daten betroffen, sieht Art. 33 DSGVO eine Meldung an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden ab Kenntnis vor. Der Plan hält fest, wer diese Prüfung anstößt und was dafür dokumentiert wird.
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Wiederanlauf aus sauberer Sicherung
NEU AUFSETZENBetroffene Systeme werden neu aufgesetzt und aus einer geprüften Sicherung zurückgeholt, Zugangsdaten erneuert. Erst danach geht Schritt für Schritt wieder etwas ans Netz, in festgelegter Reihenfolge.
Ihr Plan wird auf Ihre Systeme, Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten hin ausgearbeitet, gemeinsam durchgesprochen und regelmäßig aktualisiert.