KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026: was der EU AI Act von KMU verlangt
Die kurze Antwort: Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689. Für ein typisches kleines oder mittleres Unternehmen heißt das vor allem: Ein Chatbot auf der Website muss für Besucher als Maschine erkennbar sein, und täuschend echte KI-Inhalte, sogenannte Deepfakes, müssen als künstlich erzeugt offengelegt werden. Vieles, was derzeit an Sorgen kursiert, trifft normale KMU dagegen nicht. Weder braucht jedes KI-Bild im Marketing ein Etikett, noch jeder Text, an dem ein KI-Tool mitgearbeitet hat. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Welche Pflichten Artikel 50 regelt
Die KI-Verordnung wird stufenweise anwendbar, die Transparenzpflichten greifen nach Artikel 113 ab dem 2. August 2026. Artikel 50 unterscheidet zwischen Anbietern, also den Herstellern der KI-Systeme, und Betreibern, also den Unternehmen, die sie einsetzen. Anbieter müssen Systeme für die direkte Interaktion so gestalten, dass Nutzer erfahren, dass sie es mit KI zu tun haben, und KI-Ausgaben wie Bilder, Audio oder Video in maschinenlesbarer Form als künstlich erzeugt markieren, etwa über Metadaten oder Wasserzeichen. Betreiber müssen zwei Dinge offenlegen: Deepfakes und bestimmte KI-Texte. Dazu kommt eine Informationspflicht bei Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung, die für die allermeisten KMU keine Praxisrelevanz hat.
Chatbot auf der Website: als Maschine erkennbar
Setzen Sie einen Chatbot ein, müssen Besucher spätestens bei der ersten Interaktion klar erkennen können, dass eine Maschine antwortet, es sei denn, das ist nach den Umständen ohnehin offensichtlich. Die technische Gestaltung ist Sache des Tool-Anbieters, in der Praxis liegt es aber an Ihnen, das Werkzeug sauber einzusetzen: Nennen Sie den Bot erkennbar KI-Assistent, geben Sie ihm keinen erfundenen Mitarbeiternamen samt Foto und schalten Sie vorhandene Hinweise nicht ab. Wer seinen Chatbot heute schon ehrlich beschriftet, hat diesen Punkt praktisch erledigt.
KI-Bilder im Marketing: nur Deepfakes sind offenzulegen
Als Deepfake gelten nach der Verordnung KI-erzeugte oder manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die echten Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt oder wahr erscheinen würden. Solche Inhalte müssen Sie als künstlich erzeugt offenlegen, etwa ein realistisch wirkendes Video, in dem eine reale Person Dinge sagt, die sie nie gesagt hat. Eine erkennbar illustrative KI-Grafik für Blogbeitrag oder Broschüre ist dagegen kein Deepfake und löst für Sie als Betreiber keine Offenlegungspflicht nach Artikel 50 aus. Die maschinenlesbare Markierung im Hintergrund ist Aufgabe des Anbieters des Bildgenerators.
KI-Texte: redaktionelle Verantwortung entlastet
Für Texte gilt die Offenlegungspflicht nur in einem engen Fall: wenn ein KI-erzeugter oder manipulierter Text veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Selbst dann entfällt sie, wenn der Text eine menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle durchlaufen hat und eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Für den KMU-Alltag heißt das: Wer Newsletter, Blogartikel oder Angebotstexte mit KI-Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung inhaltlich prüft und freigibt, muss sie nach Artikel 50 nicht kennzeichnen.
Bußgelder und sinnvolle Vorbereitung
Verstöße gegen Artikel 50 können nach Artikel 99 der Verordnung mit Bußgeldern bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, für KMU gilt dabei ausdrücklich der jeweils niedrigere der beiden Werte. Zur praktischen Umsetzung hat die EU-Kommission am 10. Juni 2026 einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Transparenz KI-erzeugter Inhalte veröffentlicht, an dem sich Anbieter und Betreiber orientieren können. Sinnvoll ist jetzt eine kurze Bestandsaufnahme: Wo interagiert KI mit Ihren Kunden, wo entstehen KI-Bilder und Videos, wer prüft Texte vor der Veröffentlichung und wie halten Sie das fest? Wie Sie solche Nachweise geordnet führen, zeigt unsere Seite zur IT-Compliance.
Häufige Fragen
Muss ich ab August 2026 jedes KI-Bild kennzeichnen?
Nein. Die Offenlegungspflicht für Betreiber betrifft Deepfakes, also Inhalte, die echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und als echt erscheinen würden. Erkennbar illustrative KI-Grafiken im Marketing fallen nicht darunter. Die maschinenlesbare Markierung der Dateien ist Sache des Tool-Anbieters.
Gilt die Kennzeichnungspflicht für Blogtexte mit KI-Unterstützung?
In der Regel nicht. Die Pflicht greift nur bei Texten, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, und entfällt, wenn ein Mensch den Text prüft und die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Ein redaktionell freigegebener Firmenblog bleibt damit ohne Kennzeichnungspflicht.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Artikel 99 der KI-Verordnung sieht für Verstöße gegen die Transparenzpflichten Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt die Sonderregel, dass der jeweils niedrigere der beiden Werte maßgeblich ist.
So unterstützt Sie die High5Manufaktur GmbH
Die High5Manufaktur GmbH nimmt mit Ihnen auf, wo in Ihrem Unternehmen KI im Einsatz ist, konfiguriert Chatbots und KI-Tools so, dass Transparenzhinweise sichtbar bleiben, und sensibilisiert Ihr Team in einem kompakten Awareness-Training für den richtigen Umgang. Die laufende Betreuung Ihrer Systeme übernehmen wir als Managed Services. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall gehört zu Ihrer Rechtsberatung, die technische Umsetzung zu uns.
Quellen
Alexander Häffner
Geschäftsführer der High5Manufaktur GmbH. Betreut seit 2021 kleine und mittlere Unternehmen bei Microsoft 365, IT-Sicherheit und Digitalisierung.
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