IT FÜR ARZT- & ZAHNARZTPRAXEN

IT für Arzt- und Zahnarztpraxen: Patientendaten sicher, Richtlinie erfüllt.

Für Arzt- und Zahnarztpraxen ist IT-Sicherheit seit 2025 keine Empfehlung mehr, sondern Pflicht: Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V verlangt konkrete technische und organisatorische Maßnahmen für Ihre IT und die Patientendaten. Wir setzen dieses sichere Fundament in Ihrer Praxis um, DSGVO-konform und ohne Ihre Praxisverwaltungssoftware oder die Telematikinfrastruktur anzutasten.

WIR KENNEN IHRE BRANCHE

Keine Branche von gestern Abend.

Eine Praxis ist ein klassisches kleines Unternehmen, nur mit besonders sensiblen Daten und einer klaren gesetzlichen Vorgabe. Genau dafür ist unsere Betreuung gebaut: verschlüsselte Arbeitsplätze, geschützte Zugänge, verlässliche Datensicherung und ein fester Ansprechpartner, der zurückruft, statt Sie in eine Warteschleife zu schicken. Die Fachthemen rund um Praxissoftware und Telematikinfrastruktur bleiben bei Ihren zugelassenen Fachanbietern; wir liefern das sichere Fundament darunter und stimmen uns mit ihnen ab.

DIE AUSGANGSLAGE

Was Arzt- und Zahnarztpraxen an der IT wirklich stört.

Die Richtlinie ist Pflicht, nicht Kür

Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V ist für Arzt- und Zahnarztpraxen verbindlich; bundesweit betrifft sie rund 99.000 Arzt- und Psychotherapiepraxen sowie knapp 38.000 Zahnarztpraxen. Der Umfang staffelt sich nach der Zahl der Personen, die mit Patientendaten arbeiten, das trifft viele Praxen unvorbereitet.

Patientendaten sind die heikelsten Daten

Diagnosen, Befunde, Abrechnungen: Ein Datenleck in der Praxis ist nicht nur ein DSGVO-Fall, sondern ein Vertrauensbruch gegenüber Ihren Patienten. Verschlüsselung, Zugriffskontrolle und ein sauberes Backup sind hier kein Luxus.

Praxen sind ein beliebtes Angriffsziel

Gesundheitsdaten sind wertvoll, und viele Praxen haben keine eigene IT-Abteilung. Genau das nutzen Angreifer aus, mit Phishing, Ransomware und dem Abgreifen von Zugangsdaten.

LEISTUNGEN

Die Bausteine für Arzt- und Zahnarztpraxen.

Das ist nur der Anfang.

Diese Bausteine werden am häufigsten nachgefragt, unser Leistungsspektrum umfasst aber die komplette IT-Betreuung: von Beratung und Strategie über Managed Services, Microsoft 365 und Kommunikation bis zu KI im Arbeitsalltag. Einzeln buchbar oder als Komplettpaket.

FAQ

Häufige Fragen aus der Branche.

Was verlangt die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V von meiner Praxis?+

Sie verpflichtet Arzt- und Zahnarztpraxen zu konkreten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen für ihre IT und die Patientendaten: unter anderem aktuelle Systeme mit Patch- und Änderungsmanagement, abgesicherte Endgeräte, geschützte Zugänge, sichere Cloud-Nutzung und Datensicherung. Wie viele Anforderungen gelten, hängt von der Praxisgröße ab. Wir setzen diese Maßnahmen praxisnah um und dokumentieren sie.

Gilt die Richtlinie auch für die kleine Einzelpraxis?+

Ja. Grundlage ist § 75b SGB V, mittlerweile in der Fassung nach § 390 SGB V; die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBV und KZBV) sind gesetzlich verpflichtet, die Richtlinie im Einvernehmen mit dem BSI vorzugeben. Die Anforderungen sind nach Größe gestaffelt: bis fünf Personen mit Datenverarbeitung gilt ein Basisumfang, bei 6 bis 20 kommt mehr hinzu, über 20 gilt die höchste Stufe. Geräte oder Dienste, die Ihre Praxis nicht nutzt, lösen die zugehörigen Anforderungen nicht aus. Medizinische Großgeräte und die dezentralen Komponenten der Telematikinfrastruktur werden gesondert adressiert.

Seit wann ist das verbindlich?+

Die Richtlinie baut auf der seit 2021 geltenden IT-Sicherheitsrichtlinie auf und ist in ihrer neueren Fassung nach § 390 SGB V seit 2025 verbindlich; sie wird laufend fortgeschrieben. Welche Fassung und welche Fristen für Ihre Praxis konkret maßgeblich sind, klären Sie am besten mit Ihrer Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung oder rechtlich; wir kümmern uns um die technische Umsetzung.

Ersetzen Sie unsere Praxissoftware oder den TI-Konnektor?+

Nein. Ihre Praxisverwaltungssoftware und die Komponenten der Telematikinfrastruktur, also Konnektor und Kartenterminals, bleiben bei den dafür zugelassenen Fachanbietern. Wir liefern das sichere Fundament darunter, also Endgeräteschutz, Backup, E-Mail-Sicherheit und die Microsoft-365-Umgebung, und stimmen uns bei Bedarf mit Ihren Fachanbietern ab.

Wie hängt das mit dem Datenschutz für Patientendaten zusammen?+

IT-Sicherheit und DSGVO greifen ineinander: verschlüsselte Geräte, kontrollierte Zugänge und ein geprüftes Backup sind zugleich die technische Grundlage für eine datenschutzkonforme Verarbeitung. Diese Bausteine richten wir ein; die rechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt Sache Ihres Datenschutzbeauftragten, dem wir die technische Grundlage liefern.

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SO STARTEN WIR

Der Weg zu uns ist kurz.

1

Kostenloses Erstgespräch

30 Minuten am Telefon oder bei Ihnen: Wir hören zu und sagen ehrlich, ob und wie wir helfen können.

2

Konzept & Angebot

Sie erhalten eine klare Empfehlung mit planbaren Kosten, verständlich begründet statt seitenlang.

3

Umsetzung & Betreuung

Wir richten ein, übernehmen den Betrieb und bleiben Ihr fester Ansprechpartner.

100+betreute Unternehmen
2021gegründet
1fester Ansprechpartner
48echte Bewertungen

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