VERTRAG IM KLARTEXT
Unser Vertrag in acht Fragen, ohne Juristendeutsch.
Bevor Sie etwas unterschreiben, sollen Sie wissen, worauf Sie sich einlassen. Hier stehen die acht Fragen, die im Erstgespräch am häufigsten kommen, in Alltagssprache beantwortet, jeweils mit dem Paragrafen unserer AGB, in dem es geregelt ist. Die AGB gelten für Verträge mit Unternehmen (§ 1 Abs. 2).
Verbindlich ist der Wortlaut der AGB der High5Manufaktur GmbH (Version 2.0, Stand Juli 2026, auch als PDF). Diese Seite fasst ihn zusammen und ersetzt ihn nicht.
FRAGE 1
Wie lange läuft der Vertrag, und wie kündige ich?
Das hängt davon ab, ob eine feste Laufzeit vereinbart ist. Ohne feste Laufzeit können beide Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Monats kündigen (§ 5 Abs. 2). Ist für die laufende Betreuung eine feste Laufzeit vereinbart, in der Regel 12, 24 oder 36 Monate, gilt eine Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit; ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag um jeweils zwölf Monate (§ 14 Abs. 2). Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist immer möglich (§ 5 Abs. 3). Kündigen geht in Textform, also zum Beispiel per E-Mail (§ 5 Abs. 4).
FRAGE 2
Was ist im Festpreis enthalten, und was nicht?
Was genau enthalten ist, steht abschließend in Ihrer Auftragsbestätigung und der Leistungsbeschreibung (§ 11 Abs. 2); deshalb schreiben wir den Umfang vorher auf. Nicht automatisch enthalten sind Hardware, Software und Verbrauchsmaterial, dafür holen wir vorher einen eigenen Auftrag ein (§ 18 Abs. 1). Leistungen außerhalb der Beschreibung rechnen wir nach Aufwand ab (§ 19 Abs. 1), Fahrt- und Wartezeiten zählen dabei als Aufwand, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 19 Abs. 3). Mehraufwand, der entsteht, weil Zugänge oder Informationen fehlen, kann gesondert berechnet werden (§ 4 Abs. 5). Alle Preise sind netto zuzüglich Umsatzsteuer, laufende Pauschalen werden monatlich im Voraus fällig (§ 3).
FRAGE 3
Wie läuft der Einstieg vertraglich ab?
Sie erhalten ein Angebot; ein als verbindlich bezeichnetes Angebot gilt 14 Tage (§ 2 Abs. 1). Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihren Auftrag in Textform bestätigen, Sie das Angebot annehmen oder wir mit der Arbeit beginnen (§ 2 Abs. 2); wann die Betreuung startet, steht in der Auftragsbestätigung (§ 14 Abs. 1). Weil wir dabei personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, schließen wir vorher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 7). Sie stellen die nötigen Informationen, Zugänge und eine Ansprechperson bereit (§ 4 Abs. 1); administrative Zugänge geben Sie selbst ein oder übergeben sie uns gesichert (§ 4 Abs. 2). Mit dem Vertrag stimmen Sie den dauerhaften Zugängen zu, die zur Betreuung gehören, etwa dem Monitoring-Agenten (§ 13 Abs. 1). Wie das praktisch aussieht, zeigt die Seite Ihr Start mit uns.
FRAGE 4
Wie komme ich wieder raus, und was passiert mit Daten, Zugängen und Lizenzen?
Sie kündigen fristgerecht wie in Frage 1 beschrieben. Zum Vertragsende unterstützen wir Sie auf Wunsch bei der geordneten Überleitung, etwa mit der Übergabe von Zugangsdaten, der Dokumentation und dem Export von Daten; das rechnen wir nach Aufwand ab (§ 14 Abs. 4). Für die Löschung und Rückgabe Ihrer Daten gelten die Regeln des Vertrags zur Auftragsverarbeitung (§ 14 Abs. 4, § 7). Geräte, die wir Ihnen nur überlassen haben, etwa Router oder Telefone, geben Sie zurück (§ 16 Abs. 2). Für Lizenzen, die wir von Herstellern wie Microsoft vermitteln oder weiterberechnen, gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters (§ 11 Abs. 4).
FRAGE 5
Was gilt, wenn sich Preise ändern?
Preisänderungen bei laufenden Pauschalen kündigen wir mindestens sechs Wochen vorher in Textform an (§ 15 Abs. 2). Geht die Änderung zu Ihren Lasten, können Sie den betroffenen Vertrag zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem sie wirksam wird (Sonderkündigungsrecht, § 15 Abs. 3); darauf weisen wir in der Mitteilung hin. Kündigen Sie bis dahin nicht, gilt die Änderung. Dasselbe gilt, wenn wir eine Leistungsbeschreibung aus triftigem Grund anpassen müssen, etwa weil ein Hersteller sein Produkt ändert; der vereinbarte Kern der Leistung darf dabei nicht eingeschränkt werden (§ 15 Abs. 1).
FRAGE 6
Was passiert, wenn uns ein Fehler unterläuft?
Ist eine IT-Dienstleistung, etwa eine Einrichtung oder Fehlerbehebung, mangelhaft, bessern wir nach, erbringen sie neu oder stellen eine zumutbare Ausweichlösung bereit (§ 20 Abs. 1). Klappt das auch nach einer angemessenen Nachfrist nicht, können Sie die Vergütung für diese Leistung angemessen mindern und, wenn Ihnen das Festhalten nicht zuzumuten ist, aus wichtigem Grund kündigen. Für Schäden haften wir unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; bei einfacher Fahrlässigkeit nur für wesentliche Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden (§ 6). Bei Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand begrenzt, der auch mit einer ordentlichen Datensicherung entstanden wäre, außer wir haben die Datensicherung selbst übernommen (§ 6 Abs. 4). Für Subunternehmer haften wir wie für eigenes Handeln (§ 12 Abs. 1).
FRAGE 7
Wem gehören Lizenzen und Geräte?
Lizenzen für Microsoft 365 und andere Software stellt der jeweilige Hersteller zu seinen Bedingungen bereit; wir vermitteln sie oder rechnen sie weiter (§ 11 Abs. 4, § 2 Abs. 4). Hardware, die Sie bei uns kaufen, gehört Ihnen, sobald alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bezahlt sind (erweiterter Eigentumsvorbehalt, § 9 Abs. 4). Geräte, die wir Ihnen nur zur Nutzung überlassen, etwa Leihgeräte, Router oder Telefone, bleiben unser Eigentum beziehungsweise das des jeweiligen Eigentümers und kommen nach Vertragsende zurück (§ 16). Bei einer Website erhalten Sie nach vollständiger Zahlung das Recht, sie für ihren Zweck zu nutzen (§ 25 Abs. 1).
FRAGE 8
Was sagen wir ausdrücklich nicht zu?
Laufende Betreuung und IT-Dienstleistungen sind Dienstverträge: Wir schulden sorgfältige Arbeit nach dem Stand der Technik, aber keinen bestimmten Erfolg, außer er ist ausdrücklich in Textform zugesichert (§ 11 Abs. 2, § 17 Abs. 2). Service- und Reaktionszeiten gelten nur, wenn sie in Textform vereinbart sind, etwa in einem Service Level Agreement (§ 11 Abs. 3, § 19 Abs. 2). Bei der Fehlersuche gehen wir der wahrscheinlichsten Ursache zuerst nach, ohne zu versprechen, dass schon der erste Schritt die Lösung bringt (§ 17 Abs. 3). Für eine aktuelle Datensicherung sind Sie selbst verantwortlich, solange Sie die Sicherung nicht bei uns beauftragt haben, etwa als Managed Backup (§ 4 Abs. 3). Und mündliche Absprachen, die vom Vertrag abweichen, gelten erst, wenn wir sie in Textform bestätigen (§ 2 Abs. 5).
Noch eine Frage zum Vertrag?
Im Erstgespräch gehen wir Angebot, Leistungsbeschreibung und AGB gern Punkt für Punkt mit Ihnen durch. Was vorab geklärt ist, muss später niemand auslegen. Wie der Start praktisch abläuft, steht auf der Seite Ihr Start mit uns, die Preismodelle unter Preise und Modelle.