KI-Schulungspflicht nach Artikel 4: Was seit Juli 2026 gilt und was Sie festhalten können
Von Alexander HäffnerVeröffentlicht am 9 Min. Lesezeit
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt.
Die kurze Antwort: Ja, wenn Ihr Betrieb KI-Systeme für die Arbeit nutzt, müssen Sie etwas für die KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden tun, aber die Pflicht ist seit dem 27. Juli 2026 anders gefasst. Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt von Betrieben, die KI-Systeme in eigener Verantwortung nutzen, Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ein bestimmtes Niveau müssen sie dabei für niemanden garantieren, und eine bestimmte Form des Nachweises nennt der Artikel nicht. Laut EU-Kommission ist kein Zertifikat nötig, eine interne Aufzeichnung über Schulungen und andere Formen der Anleitung ist möglich. Aufsicht und Durchsetzung liegen laut Kommission seit dem 2. August 2026 bei den nationalen Marktüberwachungsbehörden (Stand: Oktober 2026).
Was sich an Artikel 4 geändert hat
Neu gefasst wurde Artikel 4 durch die Verordnung (EU) 2026/1744, den sogenannten Digital Omnibus zur KI. Die geänderte Fassung gilt seit dem 27. Juli 2026, dem Tag, an dem die Änderungsverordnung in Kraft trat. Der Vergleich der beiden deutschen Fassungen zeigt, wo sich etwas bewegt hat und wo nicht:
| Punkt | Fassung von 2024 | Fassung seit 27. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Pflicht | Maßnahmen, um „nach besten Kräften sicherzustellen“, dass das Personal über „ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügt | Maßnahmen, um „die Entwicklung der KI-Kompetenz“ des Personals „zu unterstützen“ |
| Niveau | ausreichendes Maß an KI-Kompetenz | ausdrücklich kein bestimmtes Niveau, das für eine Person zu garantieren ist |
| Wer verpflichtet ist | Anbieter und Betreiber von KI-Systemen | unverändert |
| Wer erfasst ist | Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind | unverändert |
| Maßstab | Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung, Einsatzkontext und betroffene Personen | im Kern unverändert |
| Unterstützung | in Artikel 4 nicht geregelt | Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen insbesondere KMU, die Kommission veröffentlicht praktische Beispiele, das KI-Gremium nimmt Empfehlungen an |
Der entscheidende Satz steht jetzt im Gesetz selbst: „Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.“ Die Begründung liefert die Änderungsverordnung in Erwägungsgrund 8: Strenge Verpflichtungen, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen, seien nicht für alle Anbieter und Betreiber geeignet und verursachten gerade für kleinere Unternehmen zusätzlichen Aufwand.
Wichtig für die Einordnung: Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission sah vor, die Pflicht von den Unternehmen auf Kommission und Mitgliedstaaten zu verlagern. So ist es nicht gekommen. Laut Kommission bleibt KI-Kompetenz eine Pflicht für Anbieter und Betreiber, vorgeschrieben ist nur kein bestimmtes oder „ausreichendes“ Niveau mehr. Die Pflicht ist also nicht gestrichen, sondern geändert.
Wen Artikel 4 trifft
Artikel 4 richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Anbieter entwickeln ein KI-System oder lassen es entwickeln und bringen es unter eigenem Namen in Verkehr. Betreiber ist nach Artikel 3 Nummer 4, wer ein KI-System „in eigener Verantwortung verwendet“, es sei denn, die Nutzung erfolgt im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit. Nach unserer Einordnung ist ein Betrieb, der Copilot Chat, ChatGPT oder ein Übersetzungswerkzeug mit KI für die Arbeit nutzt, damit in aller Regel Betreiber.
Für ChatGPT beantwortet die Kommission die Frage ausdrücklich: Ein Unternehmen, dessen Beschäftigte ChatGPT etwa für Werbetexte oder Übersetzungen nutzen, muss Artikel 4 beachten. Die Beschäftigten sollten über die besonderen Risiken informiert werden, zum Beispiel über Halluzinationen, also überzeugend klingende, aber falsche Antworten.
Eine Ausnahme nach Unternehmensgröße enthält Artikel 4 nicht. Absatz 2 verpflichtet stattdessen Kommission und Mitgliedstaaten, die Bemühungen insbesondere von KMU zu unterstützen; die Kommission soll dafür praktische Beispiele auf einer zentralen Informationsplattform veröffentlichen.
Erfasst sind neben dem eigenen Personal auch andere Personen, die im Auftrag des Betriebs mit KI-Systemen arbeiten. Die Kommission nennt als Beispiele Auftragnehmer, Dienstleister oder Kunden. Ob ein Dienstleister seine KI-Kompetenz vertraglich nachweisen muss, hängt laut Kommission vom System und seinem Risiko ab; grundsätzlich brauchen seine Leute wie die eigenen Beschäftigten die für die Aufgabe passenden Kenntnisse.
Strengere Vorgaben gelten für KI-Systeme, die die Verordnung als hochriskant einstuft, darunter Systeme, die bestimmungsgemäß Bewerbungen sichten oder filtern sollen (Anhang III Nummer 4 Buchstabe a). Für Betreiber solcher Systeme bleibt laut Kommission die Pflicht bestehen, dass ihr Personal für die menschliche Aufsicht geschult ist. Die Regeln für diese Bereiche gelten nach Artikel 113 ab dem 2. Dezember 2027. Wer KI für solche Aufgaben einsetzt, sollte das gesondert prüfen.
Seit wann Aufsicht und Durchsetzung gelten
Artikel 4 gilt als Teil von Kapitel I der Verordnung seit dem 2. Februar 2025, die geänderte Fassung seit dem 27. Juli 2026. Seit dem 2. August 2026 liegen Aufsicht und Durchsetzung laut Kommission bei den nationalen Marktüberwachungsbehörden; das KI-Büro der Kommission ist dafür nicht zuständig. Die Mitgliedstaaten mussten bis zum 2. August 2025 zuständige Behörden benennen und nationale Gesetze zu Sanktionen erlassen. Weitere Hinweise zur Durchsetzung können laut Kommission von den nationalen Behörden kommen.
Zu möglichen Folgen schreibt die Kommission: Die nationalen Behörden könnten Verstöße gegen Artikel 4 mit Sanktionen und anderen Durchsetzungsmaßnahmen ahnden, Grundlage seien die nationalen Gesetze. Die Durchsetzung folge einem verhältnismäßigen Ansatz: Jede Sanktion müsse auf dem Einzelfall beruhen und etwa Art und Schwere des Verstoßes sowie Vorsatz oder Fahrlässigkeit berücksichtigen. Wahrscheinlicher könne eine Sanktion allerdings sein, wenn ein Vorfall nachweislich auf fehlende angemessene Schulung und Anleitung zurückgeht.
Was Artikel 4 nicht verlangt
Umgangssprachlich ist von einer KI-Schulungspflicht die Rede, genau genommen verlangt das Gesetz Maßnahmen und keine bestimmte Schulung. Die Kommission beantwortet in ihren Fragen und Antworten auch, was Artikel 4 nicht vorschreibt:
- Kein Zertifikat: Es ist keines nötig. Unternehmen können eine interne Aufzeichnung über Schulungen und andere Formen der Anleitung führen.
- Kein Wissenstest: Artikel 4 enthält keine Pflicht, das KI-Wissen der Beschäftigten zu messen.
- Keine eigene Stelle: Eine bestimmte Governance-Struktur, etwa ein KI-Beauftragter, ist nicht vorgeschrieben.
- Kein festes Format: Strikte Anforderungen oder Pflichtschulungen gibt es nicht. Was passt, hängt von Rolle, Risiko und Einsatzkontext ab.
Es gibt aber auch eine Grenze nach unten. Nur auf die Bedienungsanleitung eines KI-Werkzeugs zu verweisen oder die Beschäftigten zu bitten, sie zu lesen, kann laut Kommission in vielen Fällen wirkungslos sein. Und wer Beispiele aus der Praxissammlung der Kommission übernimmt, kann sich nach deren Angaben derzeit nicht automatisch darauf berufen, die Pflicht damit zu erfüllen.
Was ein kleiner Betrieb festhalten kann
Die Kommission nennt vier Überlegungen als Mindestinhalt: ein allgemeines Verständnis von KI im Betrieb, die eigene Rolle als Anbieter oder Betreiber, die Risiken der eingesetzten Systeme und darauf aufbauende Maßnahmen, die Vorwissen und Einsatzkontext berücksichtigen. Daraus lassen sich fünf Fragen ableiten, die eine kurze interne Aufzeichnung beantworten kann. Das Beispiel zeigt die Beispiel GmbH aus Musterstadt mit acht Beschäftigten; Geschäftsführer Max Mustermann hat Copilot Chat mit Firmenkonten freigegeben.
| Frage | Bezug in den Fragen und Antworten der Kommission | So könnte die Beispiel GmbH antworten |
|---|---|---|
| Welche KI-Werkzeuge nutzen wir, wofür und wer? | Welche KI wird im Betrieb genutzt, mit welchen Chancen und Gefahren? | Copilot Chat mit Firmenkonto für Entwürfe und Zusammenfassungen, alle acht Beschäftigten; ein Übersetzungswerkzeug im Vertrieb |
| In welcher Rolle? | Anbieter oder Betreiber | Betreiber: fertige Werkzeuge, keine eigene Entwicklung |
| Welche Risiken zählen bei uns? | Was müssen Beschäftigte über die Risiken wissen? | erfundene Angaben in Antworten, Kundendaten in Eingaben, ungeprüfte Texte an Kunden |
| Was haben wir für wen getan? | Maßnahmen nach Vorwissen und Einsatzkontext | Teamrunde zur KI-Richtlinie für alle, Einweisung bei jeder Neueinstellung, vertiefte Einführung für Max Mustermann als Ansprechpartner |
| Wo steht es, und wann sehen wir wieder hin? | interne Aufzeichnung über Schulungen und andere Formen der Anleitung | Liste mit Datum, Thema und Teilnehmenden im Personalordner, Durchsicht bei jedem neuen Werkzeug |
Die Tabelle ist eine Entscheidungshilfe, keine Vorlage. Ob die Maßnahmen eines Betriebs genügen, beantwortet sie nicht; das hängt von Werkzeugen, Aufgaben und Risiken im Einzelfall ab. Naheliegender Inhalt der Teamrunde ist die eigene KI-Richtlinie mit erlaubten Werkzeugen, Tabu-Daten und Prüfpflicht. Welche Regeln für Copilot Chat im Alltag sinnvoll sind, zeigt Copilot Chat ohne Zusatzlizenz sicher nutzen. Die erste Frage kann nur beantworten, wer weiß, welche Werkzeuge tatsächlich im Einsatz sind; wie verbreitet die heimliche Nutzung ist, beschreibt Schatten-KI im Mittelstand.
Häufige Fragen
Ist die KI-Schulungspflicht durch den Digital Omnibus weggefallen?
Nein. Die Kommission hatte vorgeschlagen, die Pflicht auf Kommission und Mitgliedstaaten zu verlagern, beschlossen wurde aber eine geänderte Pflicht für Anbieter und Betreiber. Seit dem 27. Juli 2026 müssen sie Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen, ohne ein bestimmtes Niveau garantieren zu müssen.
Brauchen unsere Beschäftigten ein Zertifikat über KI-Kompetenz?
Nein, laut EU-Kommission ist kein Zertifikat nötig. Unternehmen können eine interne Aufzeichnung über Schulungen und andere Formen der Anleitung führen. Eine Pflicht, das Wissen der Beschäftigten zu testen, enthält Artikel 4 laut Kommission nicht.
Gilt die Pflicht auch für sehr kleine Betriebe?
Ja, Artikel 4 enthält keine Ausnahme nach Unternehmensgröße. Wer KI-Systeme beruflich in eigener Verantwortung nutzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung. Absatz 2 verpflichtet Kommission und Mitgliedstaaten, insbesondere KMU bei der Erfüllung zu unterstützen, unter anderem mit praktischen Beispielen der Kommission.
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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen
- EU-Kommission, AI Act Service Desk: Artikel 4 KI-Kompetenz, Text auf Grundlage der konsolidierten Fassung vom 27.07.2026, abgerufen am 22.10.2026, https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/de/ai-act/article-4
- EU-Kommission, AI Act Service Desk: Artikel 3 Begriffsbestimmungen, abgerufen am 22.10.2026, https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/de/ai-act/article-3
- EU-Kommission, AI Act Service Desk: Artikel 113 Inkrafttreten und Geltungsbeginn, abgerufen am 22.10.2026, https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/de/ai-act/article-113
- EU-Kommission, AI Act Service Desk: Anhang III, abgerufen am 22.10.2026, https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/de/ai-act/annex-3
- EU-Kommission, AI Act Service Desk: Timeline for the Implementation of the EU AI Act, abgerufen am 22.10.2026, https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/timeline/timeline-implementation-eu-ai-act
- EU-Kommission, AI Literacy, Questions & Answers, Stand 20.10.2026, abgerufen am 22.10.2026, https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/ai-literacy-questions-answers
- Europäisches Parlament und Rat der EU, Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) in der Ursprungsfassung, Stand 12.07.2024 (Amtsblatt), https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32024R1689
- Europäisches Parlament und Rat der EU, Verordnung (EU) 2026/1744 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2024/1689, (EU) 2018/1139 und (EU) 2023/1230 (Digital Omnibus zur KI), Stand 24.07.2026 (Amtsblatt), https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32026R1744
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Alexander Häffner
Geschäftsführer der High5Manufaktur GmbH · KI-Manager (IHK Rhein-Neckar)
Alexander Häffner bringt über 15 Jahre IT-Erfahrung mit und betreut seit 2021 kleine und mittlere Unternehmen bei Microsoft 365, IT-Sicherheit und Digitalisierung.
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